Erneut ein Rehkitz sinnlos verendet

Rehkitz verendet an schwerer Sepsis. Jagdaufseher Sicollo zeigt wo der Eiter aus der Wunde spritzt.
Rehkitz verendet an schwerer Sepsis. Jagdaufseher Sicollo zeigt wo der Eiter aus der Wunde spritzt.

Es war ein trauriger Anblick, den zwei Spaziergängerinnen am Freitagnachmittag im seitlichen Gebüsch am Feldweg Witterschlicker Allee machten. Ein etwa 6 Monate altes Rehkitz lag dort im Sterben.

 

Leider blieb dem herbeigerufenen Jagdaufseher keine andere Wahl als das Kitz von seinen Qualen zu erlösen. Eine schwere Sepsis hatte zum Tod des Tieres geführt.

 

„Immer wieder sehen wir solche Verletzungen beim Rehwild. Allein in diesem Jahr ist das bereits der dritte oder vierte Fall im Revier zwischen Ückesdorf und Röttgen“, berichtet Jagdaufseher Sicollo resigniert. „Hauptursache für derartige Verletzungen mit Todesfolge sowie den derzeit extrem niedrigen Rotwild-Bestand in dieser Region ist die Ruhestörung der Tiere durch stöbernde Hunde“, weiß Sicollo aus langjähriger Erfahrung. Viele Spaziergänger und Hundebesitzer wüssten gar nicht, dass in dem kleinen Wald und Wiesengelände Rehe leben. Bedenkenlos würden Hunde abgeleint, die das Wild aufscheuchten und  deren Verfolgung aufnehmen. „Aber gerade hier zwischen Röttgen und Ückesdorf haben die Fluchttiere kaum eine Chance. Viele Weidegebiete sind mit Zäunen umgeben, die in den hiesig beengten Verhältnissen zusätzliche Fallstricke für die panisch fliehenden Tiere sind. Verletzungen wie die des gefundenen Kitzes sind da keine Seltenheit.“

 

 

Immer wieder trifft Sicollo auf Hundebesitzer, die das Aufstöbern der scheuen Tiere durch ihren Hund falsch einschätzen. „Mein Hund kriegt das Reh doch sowieso nicht“ oder „ Mein Hund ist doch viel zu klein, um das Tier zu erwischen oder ihm ernsthaften Schaden zufügen zu können“ zitiert Sicollo einige von ihm angesprochene Hundebesitzer. Dass aber nicht nur Bisswunden, sondern auch Verletzungen, die sich die Tiere bei der Flucht zuziehen zu einem oft langwierigen Todeskampf führen können, sei den Meisten nicht bewusst. Im Falle des am Freitag gefundenen Jungtieres schätzt der erfahrene Jäger die Leidenszeit des Tieres auf mindestens eine Woche. Wieder einmal ist ein Kitz aus dem so ersehnten Nachwuchs doppelt sinnlos verendet. Denn nicht einmal das Wildbret sei aufgrund der Sepsis zu verwenden.

 

„Zum Schutz des Bestandes verzichtet Jagdpächter Lutz Schorn auf die Bejagung der Jungtiere, und dann sowas Unnützes“ ärgert sich Sicollo, dem die Erlösung des Tieres sichtlich schwerfällt.

 

 

Sind Mensch und Natur hier noch zu vereinbaren?

 

Die Autobahn, das Neubaugebiet in Röttgen, Weidezäune, die wachsende Anzahl von Hundehaltern, die Corona-Krise, die uns aufgrund von Kurzarbeit und mangelnder Gruppen-Freizeitaktivitäten in die Natur vor unserer Haustür treibt. All das schränkt den Lebensraum unserer Wildtiere ein. Das Meiste davon können und müssen wir in Röttgen/Ückesdorf nicht mehr ändern: das Neubaugebiet ist fertiggestellt, die Autobahn gibt es seit Jahrzehnten genauso wie die Pferdeweiden und auch das Halten unseres liebsten Haustieres dem Hund soll hier nicht angeklagt oder verboten werden. Ein kleines aber wirkungsvolles Puzzleteil zur Erhaltung unserer Natur sind wir Röttgener und Ückesdorfer selbst, unsere Einstellung zur und unser Respekt vor der Natur kann viel Positives beitragen.

 

 

Deshalb hier ein dringender Appell:

 

Helfen Sie mit, bewahren Sie die Geschöpfe vor unserer Haustür für uns selbst, unsere Kinder und Enkelkinder.Stören Sie die Tiere in ihrem ohnehin schon beengten Lebensraum nicht, leinen Sie Ihre Hunde an, bleiben Sie auf den Wegen, halten Sie respektvoll Abstand und erfreuen Sie sich an der Natur und unseren scheuen Mitbewohnern.

 

 

Was wir verlieren, bemerken wir meist erst, wenn es zu spät ist!

 

Lassen wir es nicht drauf ankommen, geben wir gemeinsam Acht auf uns und die Natur.

 

 

 

Was tun, wenn ich ein verletztes Tier finde?

 

Überlassen Sie das Tier keinesfalls seinem Schicksal. Bleiben Sie, um es nicht weiter zu beunruhigen,  in respektvollem Abstand bei dem verletzten Tier und informieren sie das Forstamt oder den Jagdpächter (im Gebiet Röttgen/Ückesdorf ist das Herr Lutz Schorn). Falls diese nicht bekannt oder erreichbar sind, informieren Sie die Polizei. Bleiben Sie an Ort und Stelle bis der jeweils Zuständige  eintrifft. Auf diese Weise ersparen Sie einem verletzen Tier einen langen Leidensweg.

 

 

 

Der Vollständigkeit halber: Gesetzliche Regelungen

 

Das Landesforstgesetz besagt, dass Hunde im Wald und abseits von Wegen an der Leine zu führen sind. Für Bonn gilt teilweise sogar eine verschärfte Regelung, da wesentliche Teile des Kottenforst –dazu zählen auch die Gebiete rund um Ückesdorf- Flora-Fauna-Habitat(FFH)- oder Naturschutzgebiete (NSG) sind. Hier gilt die Anleinpflicht auch auf den Wegen. Wildernde Hunde sind kein Kavaliersdelikt. So stellt das Landesjagdgesetz das Wildern von Hunden unter Strafe. Zum Wildern zählt dabei das Aufstöbern sowie das Verfolgen oder  Reißen von Wild. Des Weiteren besagt das Landschaftsschutzgesetz, dass zum Schutz wildlebender Tiere, deren Beunruhigung und Stören verboten ist.

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Hannelore Brüssel (Dienstag, 13 Oktober 2020 09:47)

    Sehr guter Artikel. Vielen Dank dafür. Beste Grüße Hannelore