Der erste bestätigte Coronavirus-Fall in Bonn ist geheilt. Das Ergebnis des letzten Abstrichs des 22-jährigen Studenten, der in der OGS der Clemens-August-Schule arbeitet, war negativ.
Dem Gesundheitsamt wurden mit Stand Donnerstag, 19. März 2020, 12 Uhr, 75 bestätigte Coronavirus-Infektionen gemeldet; derzeit gibt es keine schweren Krankheitsverläufe. Im Diagnostikzentrum in Bad Godesberg wurden in den vergangenen Tagen insgesamt 262 Tests durchgeführt, weitere 58 Abstriche wurden von mobilen Teams genommen.
Bislang wurden dem Gesundheitsamt 556 Fälle an Influenza (Grippe) gemeldet.
OB Sridharan bittet um Verständnis
Seit Donnerstagfrüh, 19. März 2020, sind alle Dienstgebäude der Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ein Besuch der Verwaltung ist somit nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. An den Eingängen der Gebäude finden Zugangskontrollen statt. So erfolgt beispielsweise der zentrale Zugang zum Stadthaus nur noch über den Haupteingang im Erdgeschoss auf der Westseite (Stadthüsje). Das Dienstleistungszentrum wird ebenfalls von dieser Seite über seinen separaten Besuchereingang betreten.
Oberbürgermeister Sridharan: „Bitte haben Sie Verständnis, dass es auch in der Verwaltung zu Einschränkungen kommen muss. Wir wollen die Dienstleistungen, die derzeit nötig sind, aufrechterhalten. Dazu ist es aber erforderlich, den Zugang zu Beschränkung und manches, was nicht zwingend getan werden muss, vorübergehend herunterzufahren bzw. auch einzustellen. Unser gemeinsames Ziel muss es sei, persönliche Kontakte soweit es geht zu reduzieren und gar zu vermeiden, im privaten wie im öffentlichen Bereich.“
Die Verwaltung appelliert deshalb, Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail zu klären. Eine Übersicht über die zentralen Rufnummern und E-Mail-Adressen der verschiedenen Fachdienststellen sind auf der städtischen Internetseite unter www.bonn.de/verwaltungskontakt veröffentlicht.
Besondere Regelungen für Dienstleistungszentrum
Für das Dienstleistungszentrum (DLZ) gelten ab Montag, 23. März, besondere Regelungen. Alle Termine, die von diesem Tag an bis zunächst Ende Mai vereinbart sind, werden abgesagt, und zwar per E-Mail bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Datum.
Wer dringend einen Termin braucht, kann diesen telefonisch unter 77 66 77 vereinbaren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im DLZ entscheiden dann, welche Termine in der derzeitigen Situation als wirklich nötig und dringend angesehen werden müssen.
„Leider kommt es im Augenblick zu unschönen Szenen am DLZ, weil viele Leute, die keinen Termin haben, hinkommen, weil sie gerade Zeit haben“, so Oberbürgermeister Sridharan. „Deshalb bitte ich Sie auch für diese Maßnahme um Verständnis. Bitte kommen Sie auch nicht im Familienverband, weil wir nur durch Abstandhalten das erreichen, was jetzt oberstes Gebot ist: Die Ausbreitung des Virus einzudämmen.“
Restaurants und die meisten Geschäfte geschlossen
Am Donnerstag, 19. März 2020, ist eine weitere Allgemeinverfügung der Stadt Bonn auf unbestimmte Zeit in Kraft getreten. Alle Restaurants sind geschlossen; sie dürfen nur noch Speisen zum Mitnehmen (außer-Haus-Verkauf) anbieten.
Darüber hinaus sind nahezu alle Geschäfte geschlossen. Geöffnet bleiben der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Märkte für den Bau-, Garten- und Tierbedarf sowie der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels müssen schließen. Dienstleister und Handwerker können ihre Tätigkeiten weiterhin ausüben.
Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken sowie Geschäfte des Großhandels ist bis auf Weiteres die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet, mit Ausnahme von Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
Spiel- und Bolzplätze sowie Schulhöfe dürfen nicht benutzt werden. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Verstöße gegen diese Regelungen stellen Straftaten dar und können mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Aktuelle Informationen im Internet
Die Stadt Bonn informiert tagesaktuell auf ihrer Internetseite über die Situation zum Coronavirus in der Bundesstadt: www.bonn.de/coronavirus.
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