Gesundheitsamt weist auf Bedeutung der Masernimpfung hin

Aufgrund aktuell hoher Zahlen von Masernerkrankungen im Raum Köln weist das Gesundheitsamt Bonn auf die Bedeutung einer Impfung gegen Masern hin.

 

 Laut Informationen des Robert Koch Instituts gehört eine Maserninfektion zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Das Masernvirus wird durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Außerdem kann man sich durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen infizieren. Bereits bei kurzer Exposition (bedeutet, dass man einem Erreger in der nahen Umgebung ausgesetzt ist) oder flüchtigem Kontakt kann es zu einer Ansteckung kommen.

 

Symptome einer beginnenden Erkrankung sind Husten, Fieber und / oder Hautausschlag. Zudem kann es im Verlauf und auch noch Jahre nach der Erkrankung zu Komplikationen kommen. Besonders gefürchtet ist eine entzündliche Erkrankung des Gehirns. Bereits fünf Tage vor Auftreten des typischen Hautausschlags besteht zudem die Möglichkeit, die Krankheit auf andere Personen zu übertragen. Ohne zu wissen, dass man selbst erkrankt ist, kann die Infektion damit an ungeschützte Personen weitergegeben werden.

 

Ist eine Kontaktperson eines Masernkranken nicht ausreichend durch Impfung geschützt, muss das Gesundheitsamt ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kindergarten nach dem Infektionsschutzgesetz aussprechen. Zusätzlich wird eine häusliche Absonderung verfügt. Die häusliche Absonderung hat zur Folge, dass die Kontaktpersonen sich nur in ihrer Wohnung aufhalten dürfen und Kontakte zu Dritten vermeiden müssen. Die Dauer dieser Maßnahmen orientiert sich am infektionsrelevanten Zeitraum ausgehend vom Beginn der Erkrankung bzw. dem letzten Kontakt zu der erkrankten Person.

 

Ein guter Schutz kann durch vorsorgende Impfungen gegen Masern erreicht werden! Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollte die Erstimpfung im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen. Die empfohlene Zweitimpfung soll den Kindern, die nach der Erstimpfung keine Immunität entwickelt haben, eine zweite Gelegenheit zur Entwicklung eines ausreichenden Schutzes geben. Die zweite Masernimpfung kann vier Wochen nach der ersten Masernimpfung erfolgen und soll im Alter von 15 bis 23 Monaten verabreicht werden.

Eine einmalige so genannte MMR-Standardimpfung für Erwachsene sollte bei allen nach 1970 geborenen ungeimpften bzw. in der Kindheit nur einmal geimpften Personen nachgeholt werden. Dasselbe gilt für nach 1970 geborenen Personen mit unklarem Impfstatus.

 

Die Masern zu eliminieren ist ein Ziel der Weltgesundheitsorganisation WHO. Hierzu ist nach Angaben der Organisation eine Impfquote von 95 Prozent für beide Dosen erforderlich. Die Impfquoten bei Schulanfängern für die Stadt Bonn für die vollständige Grundimmunisierung gegen Masern liegen aktuell bei 93,6 Prozent. Auch ist aufgrund des steigenden Alters der Masernerkrankten anzunehmen, dass weiterhin ungenügende Impfquoten insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestehen.

 

Der Hausarzt oder Kinderarzt führt die Impfungen durch und kann auch durch eine Blutuntersuchung klären, ob eine Erkrankung in früheren Jahren durchgemacht wurde und ein ausreichender Schutz durch Antikörper besteht. Das Gesundheitsamt der Stadt Bonn registrierte bislang im Jahr 2018 vier Masernfälle, im Jahr 2017 war kein Masernfall registriert worden.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0