Was tun gegen Marder und Siebenschläfer im Haus?

Wenn der Siebenschläfer Einzug hält...
Wenn der Siebenschläfer Einzug hält...

Vor allem in den Sommermonaten suchen Steinmarder und Siebenschläfer aus der Familie der Bilche nach Nahrung und Nistplätzen in menschlichen Siedlungen. Oft nisten sie sich auf Dachböden ein. Auch wenn die kleinen Störenfriede lästig sind, jagen darf man die Tiere nicht. Denn Bilche gehören zu den besonders geschützten Arten. Bei Problemen mit Bilchen und Mardern ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bonn der richtige Ansprechpartner.

 

Siebenschläfer sind dämmerungs- und nachtaktiv und halten sich gerne im Umfeld menschlicher Siedlungen auf. Besonders im Herbst dringt der Siebenschläfer, auf der Suche nach einem geeigneten Winterquartier, manchmal in Gartenhäuser und andere Gebäude ein, um dort Winterschlaf zu halten. In den Sommermonaten nutzen sie Nistkästen, Gartenhäuser und Dachböden als Tagesverstecke und für die Aufzucht der Jungtiere. Auch Steinmarder sind heute fester Bestandteil der städtischen Fauna.

 

Die nachtaktiven Tiere leben mittlerweile sowohl in ländlichen Siedlungsbereichen als auch in Großstädten. Sie sind Allesfresser und ernähren sich von Obst, Küchenabfällen, Katzenfutter sowie von Mäusen und kleinen Vögeln. Steinmarder haben in ihrem Revier verschiedene Unterschlüpfe, zum Beispiel auf Dachböden, in Scheunen oder größeren Holzstapeln.

 

Wer gegen Bilche und Marder vorgehen will, braucht eine Genehmigung. Bilche gehören zu den besonders geschützten Arten. Es ist verboten, ihnen nachzustellen oder ihre Niststätten zu entfernen oder zu beschädigen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Einzelgenehmigungen zur Bekämpfung von Siebenschläfern müssen in Bonn bei der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter 0228 - 77 35 26. Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht. Das bedeutet, dass nur derjenige den Tieren nachstellen darf, der eine entsprechende Berechtigung hierzu hat. Weitere Informationen sind bei der Unteren Jagdbehörde unter der Telefonnummer 0228 - 77 25 45 oder 0228 - 77 25 46 erhältlich.

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