Rat hat Änderungen der Elternbeitragssatzung auf den Weg gebracht

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. März 2017, zugestimmt, die Elternbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen in Bonn zu ändern.  

 

Nachdem die Verwaltung bereits Ende des vergangenen Jahres Familien mit einem Vorschulkind und weiteren Kindern im Kindergarten oder in Tagespflege auf der Grundlage eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Köln Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2014/15 erstattet hat, können jetzt auf Basis des Ratsbeschlusses weitergehende Erstattungen erfolgen.

 

Für den Zeitraum August 2014 bis Juli 2016 erhalten nun auch die Familien, die bisher für ein Kind in der OGS-Betreuung Beiträge gezahlt haben, obwohl es in der Familie ein Vorschulkind gab, Elternbeiträge erstattet. Damit werden Familien mit einem Vorschulkind und weiteren Kindern in Tagespflege, Kindergarten oder OGS-Betreuung für diesen Zeitraum komplett beitragsfrei gestellt.

 

Die Stadt verzichtet mit der Anpassung auf Einnahmen in Höhe von 1,8 bis zwei Millionen Euro pro Jahr. Ab August 2016 müssen Familien mit Vorschulkindern und einem weiteren Kind in OGS Betreuung für dieses Kind einen Elternbeitrag in Höhe von 50 Prozent des regulären OGS Beitrags zahlen.

 

Die Satzungsänderungen treten nach Veröffentlichung rückwirkend für die Zeit ab August 2014 in Kraft. Im April werden alle betroffenen Familien - ohne dass es eines Antrags bedarf - geänderte Elternbeitragsbescheide für die entsprechenden Zeiträume erhalten. Die neue Elternbeitragssatzung für Kindergärten, Tagespflege und die offene Ganztagsbetreuung in Grundschulen (OGS) wird Eltern von mehreren zeitgleich betreuten Kindern finanziell entlasten, wenn eines dieser Kinder ein Vorschulkind ist.

 

Hintergrund der Satzungsänderung

Die Stadt hatte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr die ab August 2015 geltende Elternbeitragssatzung eingehend geprüft und ist in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die darin formulierte Beitragspflicht für Geschwister von Vorschulkindern nicht mit dem Kinderbildungsgesetz und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Köln und des Oberverwaltungsgerichtes aus dem vergangenen Jahr in Einklang steht. Daher hat das Jugendamt dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat vorgeschlagen, auch über das Kindergartenjahr 2014/2015 hinaus Familien mit einem Vorschulkind und weiteren Kindern in Tagespflege oder Kindergarten komplett beitragsfrei zu stellen.

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