Urteil des Verwaltungsgerichts Köln - Eltern mit Vorschulkindern erhalten Kita-Beiträge für das Jahr 2014/15 zurück

Am 2. September 2016 hat das Verwaltungsgericht Köln Eltern Recht gegeben, die die Stadt Bonn verklagt hatten, weil sie für ein jüngeres Geschwisterkind Beiträge zum Besuch eines Kindergartens zahlen sollten, obwohl ein zweites Kind im letzten Kindergartenjahr zur selben Zeit beitragsfrei im Kindergarten betreut wurde.

 

 

Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Elternbeitragsatzung der Stadt Bonn nichtig sei. Da sich die Klage der Eltern gegen einen Elternbeitragsbescheid für das Kindergartenjahr 2014/2015 richtete, gilt die Feststellung der Nichtigkeit der Satzung auch nur für dieses Kindergartenjahr.

 

"Die Stadt hat Beschwerde eingelegt, weil die Berufung nicht zugelassen wurde", sagt Udo Stein, der Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. "Die Zeit haben wir genutzt, um das Urteil eingehend zu prüfen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir im Interesse der betroffenen Eltern die Beschwerde zurücknehmen und die Konsequenzen aus dem Urteil umsetzen." Alle Eltern, die im Kindergartenjahr 2014/2015 für ein Kind in einem Kindergarten oder einer Tagespflegestelle einen Elternbeitrag gezahlt haben, obwohl ein älteres Geschwisterkind im letzten Jahr vor der Schule ebenfalls einen Kindergarten oder Tagespflegestelle besuchte, erhalten die Elternbeiträge deshalb für dieses Kindergartenjahr zurück.

 

Insgesamt handelt es sich um etwa 1,9 Millionen Euro, die die Stadt in einer schwierigen Haushaltssituation an Eltern erstatten wird. "Niemand muss einen Antrag stellen", sagt Stein. "Wir zahlen den Beitrag so schnell wie möglich und automatisch zurück. Weil es sich um fast

1000 Fälle handelt, wird dies aber einige Zeit in Anspruch nehmen."

 

Auslöser für das Urteil des Verwaltungsgerichts war, dass nach den Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen seit dem 1. August 2014 ein Vorschulkind grundsätzlich beitragsfrei in Kindergarten oder Kindertagespflege betreut wird, aber dennoch als zahlendes Kind zu betrachten ist. Dies führte dazu, dass aufgrund von Beitragsregelungen, wie sie die Satzung der Stadt Bonn bis zum 31. Juli 2015 enthielt, wonach immer nur für ein Kind einer Familie ein Beitrag zu zahlen ist, unabhängig davon, wie viele Kinder einer Familie zeitgleich in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut werden, diese Familien beitragsfrei sind.

 

Für die Zeit ab dem 1. August 2015 hatte die Stadt Bonn bereits eine neue Elternbeitragssatzung erlassen, die sich an den geänderten Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes orientiert.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0