Auch Neubürger sollen und können sich an der OB-Wahl beteiligen

Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass eine Aufnahme ins Wählerverzeichnis für die Oberbürgermeisterwahl, die am 13.  September stattfindet, bis zum Stichtag 28. August möglich ist. 

Neubürgerinnen und Neubürger werden daher gebeten, vor Ort an der Information des Dienstleistungszentrums im Stadthaus ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie sich fristgerecht anmelden möchten, um ihre Stimme bei der OB-Wahl abgeben zu können. Sie erhalten dann - wie auch alle anderen Kundinnen und Kunden mit dringenden Anliegen - kurzfristig einen Termin, im Falle des Wählerverzeichnisses im Zeitraum bis 28. August.

 

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