Sinkende Gebühren und stärkere Kundenorientierung auf den Bonner Friedhöfen

 Einige Änderungen in der Friedhofssatzung und eine neue Gebührenordnung für die Bonner Friedhöfe hat der Rat der Stadt Bonn in seiner letzten Sitzung beschlossen. Ziel der Stadt war es, die Regelungen für die Bonner Friedhöfe noch kundenfreundlicher zu gestalten und für Neuerungen zu öffnen. Das Beerdigen wird dank der neuen Gebührenordnung im Schnitt preiswerter. Die Beschlüsse gelten vorbehaltlich der Beratung im Bau- und Vergabeausschuss am Dienstag, 30. Juni.

 

Bei der Änderung der Friedhofssatzung spielt insbesondere das neue Bestattungsgesetz NRW eine wichtige Rolle: So konnte nun die früher oft problematische Frist, innerhalb derer beigesetzt werden muss, von acht auf zehn Tage verlängert werden. Bei Urnenbeisetzungen beträgt diese Frist sechs Wochen nach Einäscherungen. Darüber hinaus sind jetzt auch für besondere Fälle Ausnahmen möglich, die Fristen zu verlängern. Immer öfter wird der Wunsch geäußert, terminlich unabhängig von der Beisetzung eine Trauerfeier durchzu-führen, um einem breiten, zum Beispiel beruflich eingebundenen Kreis die Möglichkeit zu geben, von dem/der Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Stadt bietet daher jetzt an, Trauerfeiern ohne anschließende Beisetzung während der Öffnungszeiten des Friedhofs an allen Tagen vereinbaren zu können. Mitunter war eine hohe Hürde für die Entscheidung, ein Grab zu verlängern, die Mindestverlängerungsfrist von fünf Jahren. Dies hatte zum einen finanzielle Gründe, zum anderen hatten insbesondere ältere Hinterbliebene die Befürchtung, die Pflege des Grabes nicht mehr langfristig sicherstellen zu können. Diese Frist ist daher jetzt auf ein Jahr gesenkt worden. Wirtschaftlicher für die Nutzungs-berechtigten sind aber nach wie vor längere Laufzeiten, da so die Verwaltungsgebühr eingespart werden kann.


Diskutiert wurde bereits in den vorberatenden Gremien die Einführung eines  Genehmigungsverfahrens für QR-Codes auf Grabsteinen. In anderen Städten gibt es sie vereinzelt schon: QR-Codes mit Hilfe derer man auf einem Smartphone oder einem Tablet Informationen online abrufen kann. Nun besteht auch in Bonn die Möglichkeit, ent-sprechende Anliegen in einem geregelten Verfahren genehmigen zu lassen.


Wieder rückgängig gemacht wurde die 2010 eingeführte Regelung, wonach die Stadt Bonn nach Ablauf der Ruhezeiten grundsätzlich alle Grabsteine abräumt. Wie vorher obliegt diese Pflicht bei Wahlgräbern künftig wieder den Nutzungsberechtigten. Bei Reihengräbern gilt dies nur für neu erworbene Grabstellen. Die jetzt beschlossene neue Gebührenordnung für die

Bonner Friedhöfe setzt die für die Bürgerinnen und Bürger positive Tendenz aus dem Jahr

2013 fort: Bei den wichtigsten Bestattungsarten werden sowohl die Gräber als auch die Beisetzungen günstiger. Nur die Urnenbeisetzungen auf dem Friedhain sowie dem anonymen Urnengrabfeld werden teurer. Diese Anpassung war notwendig, um die bestehenden Gebührenunterschiede im Vergleich zu einem pflegefreien Urnenreihengrab auszugleichen, da die durch die Stadt erbrachte Pflegeleistung für alle drei Grabarten gleich ist.

Die Entwicklung der Bestattungskosten, das heißt die Kosten des Graberwerbs für 15 Jahre zuzüglich der Beerdigungskosten, für die nachfrageintensivsten Bestattungsarten sind in der folgenden Übersicht dargestellt:

Sargwahlgrab

2013: 2.501,85 2015: 2.158,96

Sargreihengrab

2013: 2.257,55 2015: 1.933,05

Urnenwahlgrab

2013: 1.629,19 2015: 1.233,51

Urnenreihengrab

2013: 1.524,79 2015: 1.132,56

Urne anonym

2013: 754,39 2015: 1.552,80

Urne Friedhain

2013: 747,19 2015: 1.552,80

Urne pflegefreies URG

2013: 1.823,39 2015: 1.552,80

 

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Bestattungskosten
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