Neue Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kita und OGS beschlossen

Der Rat hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend, 18. Juni, eine neue Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtung be-schlossen. Die Beitragstabelle der bisherigen Satz-ung ist um zwei weitere Einkommensstufen er-gänzt worden. Die neue Regelung gilt ab 1. August.

 

Ziel der Ergänzungen ist es, Familien mit höherem Einkommen in angemessenem Umfang an der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen zu beteiligen. Bisher umfasste die Beitragstabelle acht Stufen bis zu einem Jahreseinkommen über 85 897 Euro. Neu sind jetzt die Stufe neun bis zu einem Jahreseinkommen bis 110 439 Euro und die Stufe zehn über 110 439 Euro. Die Verwaltung rechnet mit Mehreinnahmen von einer Million Euro pro Jahr. Bis zu einem Jahreseinkommen von 15 000 Euro wird kein Elternbeitrag erhoben. Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Sozialgesetzbüchern II und XIII und des Asylbewerberleistungsgesetzes müssen künftig keine Elternbeiträge mehr bezahlen.

 

An der systemübergreifenden Geschwisterermäßigung ändert sich mit der Satzungs-anpassung nichts. Zum 1. August 2010 war die Satzung für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Offenen Ganztagsschulen für den Primarbereich eingeführt worden. Seither gilt: Werden mehrere Kinder einer Familie in ver-schiedenen Einrichtungen betreut, müssen die Eltern nur für die Betreuung des Kindes mit dem höchsten Elternbeitrag zahlen. Die anderen Kinder bleiben beitragsfrei. Weitere Informationen zur neuen Satzung gibt es unter www.bonn.de oder per Telefon unter der Nummer 0228 - 77 67 18.

 

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